Dürfen wir Sie bei Ihrer Reise-Planung unterstützen?

Reiserücktritts- / Reiseabbruch-Versicherung

Unser erster Tipp für Sie: überprüfen Sie zunächst, ob Sie ggf. über Ihre Kreditkarte oder z.B. beim ADAC bereits eine Rücktrittsversicherung haben, denn nichts in unnötiger als doppelt versichert zu sein. Ist dies nicht der Fall, dann empfehlen wir

Logo der Ergo Reiseversicherung

Die ERGO Reiseversicherung: die optimale Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, damit Sie bei Stornierung, verspätetem Reiseantritt oder bei Reiseabbruch bestens abgesichert sind.

Hier können Sie Tarife vergleichen und sich direkt versichern: online

Mussten Sie stornieren? Dann können Sie hier Ihre Kosten bei der ERGO einreichen: Online Schadensmeldung

Covid-19 Ergänzungs-Schutz

In Ergänzung zu Reiserücktritt/Reiseabbruch bietet die EGRO nun einen sog. Covid-19 Ergänzungs-Schutz an

Warum ist das wichtig?

Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts leistet die klassische Reiserücktrittsversicherung nicht. Das heißt, Sie können z.B. die Reise nicht kostenfrei stornieren, abbrechen oder verlängern, wenn Sie an Covid-19 erkranken oder sich deswegen in Quarantäne begeben müssen. Diese und ähnliche Risiken deckt der Ergänzungs-Schutz Covid-19 ab.

Wichtig: Die Reisewarnung selbst ist kein versicherter Grund, um die Reise kostenfrei zu stornieren oder abzubrechen!

Was ist versichert?

Erstattung der Stornokosten bei

  • Positiv-Testung/Erkrankung (Covid-19) des Versicherungsnehmers bzw. von Risikopersonen (z.B. der Kinder); daraus resultierender Tod
  • Anordnung von Quarantäne (persönlich o. individuell von einer Behörde)
  • Verweigerung der Beförderung (z.B. durch Airline wg. erhöhter Temperatur)

Erstattung von Mehrkosten bei (z.B. Umbuchung Flug, Quarantänehotel)

  • Anordnung von Quarantäne (persönlich o. individuell von einer Behörde)
  • Verweigerung der Einreise durch Behörden (z.B. aufgrund erhöhter Temperatur)

Reiserücktrittsversicherung

gut zu wissen: welche Ereignisse sind versichert?

Oft stellen Sie sich die natürliche Frage, welche Fälle eigentlich versichert seien.

Hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen der ERGO (Stand: 2019. Die vollständige Übersicht finden Sie in dieser PDF)

Neben Ihrer Person gibt es sog. Risikopersonen, auf die diese Ereignisse Anwendung finden.

Wer sind Ihre Risikopersonen?

  • Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten
  • Betreuungspersonen
  • Sie haben Ihre Reise für maximal vier Personen und bis zu zwei weitere mitreisende minderjährige Kinder oder als Familie gebucht? Dann sind Ihre Mitreisenden und deren Angehörige und Betreuungspersonen Risikopersonen.

Welche Ereignisse sind versichert?

  • unerwartete schwere Erkrankung. Die Erkrankung muss also „unerwartet“ und „schwer“ zugleich sein. Eine unerwartete schwere Erkrankung kann auch eine psychische Erkrankung sein. Unerwartet ist die Erkrankung, wenn sie nach Abschluss der Versicherung erstmals auftritt.
  • unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung. Die Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung ist dann unerwartet, wenn in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung erfolgte. Nicht als Behandlung zählen Kontrolluntersuchungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosierung sowie Dialysen.
  • Tod
  • Eine schwere Unfallverletzung
  • Ein Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
  • Impfunverträglichkeit
  • Bruch von Prothesen
  • Lockerung von implantierten Gelenken
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch: Feuer; Wasserrohrbruch; Elementarereignisse; Straftat eines Dritten. Voraussetzung ist: Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisenden Risikoperson ist vor Ort aufgrund des Schadens objektiv erforderlich.
  • Die betriebsbedingte Kündigung
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsplatzwechsel. Arbeitsplatzwechsel liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer sein bisheriges Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber auflöst und bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt. Die Versetzung innerhalb eines Unternehmens zählt nicht als Arbeitsplatzwechsel
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit. Voraussetzung ist: Sie sind oder eine Risikoperson ist für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinander-folgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen. Außerdem muss sich der monatliche Brutto-Vergütungsanspruch aufgrund der Kurzarbeit um mindestens 35 % verringern.
  • Eine gerichtliche Ladung. Dies gilt nicht, wenn die Teilnahme am Gerichtstermin zu Ihren berufstypischen Tätigkeiten gehört
  • Wenn vor der Reise der Reisepass oder Personalausweis gestohlen wird und ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden kann. Voraussetzung ist: Das entwendete Dokument ist zwingend für die Reise erforderlich.
  • Der Beginn des Freiwilligendienstes; des Freiwilligen Sozialen Jahres; des Freiwilligen Ökologischen Jahres
  • Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität. Voraus-setzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.
  • Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt.

Jahresversicherung

Oft sind Jahresversicherungen unlogischer Weise günstiger, als wenn Sie eine Reise einmalig versichern. Deshalb lohnt sich auf jeden Fall ein Preisvergleich über diesen Link.

Neben einem evtl. Preisvorteil ist die Jahresversicherung ideal für Menschen, die mehrfach im Jahr verreisen. Somit müssen Sie sich nicht immer wieder aufs Neue Gedanken über Eventualitäten machen sondern können einfach beruhigt buchen und reisen.

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen ERGO Jahresversicherung

Rundum-Sorglos-Schutz: Eine Versicherung, die alle Risiken abdeckt.

Sie wollen maximale Sicherheit für den optimalen Urlaub und das zum minimalen Preis?

Was ist, wenn Sie vor Reiseantritt Ihren Arbeitsplatz verlieren, Ihre Reise vorzeitig abbrechen müssen oder Ihr Gepäck unterwegs  abhanden kommt? Und haben Sie z.B. eine Reisekrankenversicherung? Ein umgeknickter Fuß auf dem Weg zum Gipfel, der Biss eines verspielten Huskys auf einer Hundeschlittentour, die Begegnung mit einem Elch auf offener Straße, … man weiß ja nie!

Der Rundum-Sorglos-Schutz der ERGO Reiseversicherung ist hier die ideale Lösung.

  • Reiserücktritts-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reisekranken-Versicherung
  • Reisegepäck-Versicherung

Damit können Sie sich wirklich entspannt zurücklehnen: vor, während und nach der Reise.

Preise finden Sie über diesen Link.

Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen

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